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Antrag Fördercall "Social Prescribing in der Primär- und Pädiatrischen Versorgung (2026 - 2028)"

Social Prescribing Logo

 

 

Sehr geehrte Antragstellerin! Sehr geehrter Antragsteller!

Social Prescribing gilt als vielversprechender Ansatz, um die gesundheitsrelevanten psychosozialen und emotionalen Bedürfnisse und die soziale Gesundheit von Menschen besser in den Blick zu nehmen und insbesondere auch für benachteiligte und belastete Bevölkerungsgruppen den Zugang zu gesundheitsförderlichen Angeboten sicherzustellen. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellt Mittel zur Verfügung, um weitere Umsetzungserfahrungen mit Social Prescribing in Österreich zu ermöglichen.

Nähere Informationen zum Fördercall sowie Vorlagen für die Einreichung finden Sie unter: Fördercall für Social Prescribing | Gesundheit Österreich GmbH.

  • Bitte übermitteln Sie Ihren Antrag mittels dieses vollständig ausgefüllten LimeSurvey-Formulars bis 22. März 2026 (24 Uhr).
  • Die Förderentscheidung findet im Mai 2026 statt. Im Anschluss werden die Antragsteller:innen über die Förderentscheidung informiert.
  • Die Umsetzung der geförderten Projekte startet mit 1. Juni (Option 1) oder 1. Oktober 2026 (Option 2).

    Logoleite BMASGPK, GÖG, Agenda Gesundheitsförderung
Datenschutzbestimmungen

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Die Gesundheit Österreich GmbH verarbeitet Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO. Sie nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage der Bestimmungen der DSGVO zulässig ist. Sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (Art. 6 lit. f DSGVO), ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, die zur Wahrung der berechtigten Interessen des Fördergebers oder eines Dritten erforderlich ist.

Insbesondere ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zulässig, die für die Erfüllung der Fördervereinbarung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 lit. b DSGVO). Die Antragsstellerin / Der Antragssteller hat die betroffenen Mitarbeiter:innen über die Datenverarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.

Zudem geben Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis

  • für allfällige Rückfragen durch Personen, die seitens der Gesundheit Österreich GmbH mit dem Fördermanagement (mit der Begutachtung Ihres Antrags) betraut sind, hinsichtlich der gemachten Angaben der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (bei Behörden sowie bei allen im Projekt eingebundenen Organisationen sowie Einzelpersonen),
  • zur Weitergabe der übermittelten Antragsunterlagen an interne und externe Beauftragte der Gesundheit Österreich GmbH zum Zweck der Beurteilung und Entscheidungsfindung,
  • zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der involvierten Mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung der Fördervereinbarung, der Wahrnehmung der der Gesundheit Österreich GmbH gesetzlich übertragenen Aufgaben oder der sonst gemäß DSGVO in dieser Konstellation zur Anwendung kommenden Bestimmungen sowie
  • zur Tatsache, dass die Gesundheit Österreich GmbH und ihre Auftragsverarbeiter:innen personenbezogene Daten mithilfe eines automatischen Datenverarbeitungsprogramms verarbeiten. Insbesondere kann es zwingend erforderlich sein, personenbezogene Daten an Organe und Beauftragte des Rechnungshofs, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Gesundheit und der EU zu übermitteln und offenzulegen.

Weiters werden die Förderungen in die Transparenzdatenbank (Infos zum Transparenzportal finden Sie unter: https://transparenzportal.gv.at) eingespeist.

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Bitte akzeptieren Sie hier die Datenschutzbestimmungen!

Wenn den Datenschutzbestimmungen nicht zugestimmt wird, ist eine Antragstellung nicht möglich!
Kontaktdaten Fördernehmer:in
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Antragstellende Einrichtung:

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Name der Kontaktperson zum Antrag:
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Mailadresse der Kontaktperson:
Name der Einrichtung, an der Social Prescribing pilotiert werden soll:
Falls die Einrichtung von der antragstellenden Einrichtung abweicht, kann sie hier eingetragen werden. Falls die beiden übereinstimmen, kann dieses Feld leer bleiben.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Anschrift der Einrichtung, an der Social Prescribing pilotiert werden soll:
Kurzkonzept zum geplanten Auf-/Ausbau und zur Umsetzung von Social Prescribing
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Bitte geben Sie an, für welche Umsetzungsoption Sie einen Antrag stellen.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
In welcher Versorgungsregion liegt Ihre Einrichtung / ist die Umsetzung von Social Prescribing geplant? Bitte kreuzen Sie die Versorgungsregion an.

Eine Übersicht über die Versorgungsregionen können Sie hier abrufen:

https://goeg.at/sites/goeg.at/files/inline-files/Regionale_Gliederung_Stand_2023.xlsx

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
In welcher Einrichtungsform planen Sie Social Prescribing umzusetzen?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Wie möchten Sie die Link-Working-Beratung umsetzen?
Bitte beachten Sie, dass die Link-Working-Beratungen spätestens im Juli 2026 (Option 1) bzw. Oktober 2026 (Option 2) starten muss.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Wie viele Personen werden voraussichtlich Link-Working-Beratungen durchführen?
Ihre Angabe hilft uns, die Anzahl der Teilnehmer:innen für die fördercallspezifische Schulung für Fachkräfte mit Link-Working-Funktion abzuschätzen. 

Bitte laden Sie das Kurzkonzept zu Ihrem Vorhaben hoch.

Es soll nicht länger als 10 bis 15 Seiten (A4) sein und den Fragen in der Vorlage (siehe Fördercall für Social Prescribing | Gesundheit Österreich GmbHfolgen.

  Titel Kommentar Dateiname
Budget

Bitte laden Sie das Budget für die geplanten Aktivitäten hoch (siehe Vorlage Budgetblatt).

  Titel Kommentar Dateiname

Bitte laden Sie hier die eingeholten Anbote hoch.

 

Für externe Leistungen ab 5.000 Euro (netto) ist ein Anbot erforderlich, ab 10.000 Euro (netto) sind zwei Anbote einzuholen.
  Titel Kommentar Dateiname
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Die GÖG behält sich vor, gewisse Kosten anteilsmäßig zu streichen oder zu kürzen, wenn die Verhältnismäßigkeit und Nachvollziehbarkeit des Budgets nicht gegeben ist.

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Gibt es eine Kofinanzierung (außer den Eigenmitteln) der Social-Prescribing-Aktivitäten bzw. ist eine Kofinanzierung geplant?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Wenn es eine Kofinanzierung gibt oder eine solche geplant ist, führen Sie den Punkt bitte näher aus, insbesondere die Fragen:

  • Wer fördert?
  • Was wird gefördert bzw. wurde zur Förderung eingereicht?
  • In welcher Höhe?
Selbsterklärung
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Der Fördercall „Social Prescribing in der Primär- und pädiatrischen Versorgung (2026–2028)” ist Teil der Bemühungen, das Konzept Social Prescribing für die österreichische Primär- und pädiatrische Versorgung mit einem wiedererkennbaren Kern und lokalen Adaptionsmöglichkeiten weiterzuentwickeln. Fördernehmer:innen verpflichten sich dazu, an Schulung, Dokumentation, Evaluation und Entwicklung von Grundlagen und Tools zur Umsetzung von Social Prescribing mitzuarbeiten. Die dafür benötigten Zeitressourcen können über den Fördercall zur Finanzierung eingereicht werden. 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Social Prescribing für Kinder und Judgenliche planen, ist eine Kinderschutzrichtlinie für Ihre Einrichtung bis Förderbeginn erforderlich.

Bitte geben Sie an, was für Ihre Einrichtung zutrifft.

Die GÖG verpflichtet sich zur Einhaltung der Kinderschutzrichtlinie und hält damit auch Kooperationspartner:innen und Fördernehmer:innen zur Umsetzung an.
Bankverbindung
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Bankverbindung der antragstellenden Einrichtung:
Nachweise
(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Bitte laden Sie hier den Vereinsregister-, Firmenbuchauszug o. Ä. hoch, um die Rechtsformnummer Ihrer Einrichtung zu belegen.

 

Anmerkung: Ggf. ist ein Eintrag im Ergänzungsregister erforderlich: https://www.bmdw.gv.at/Ministerium/DasBMDW/Stammzahlenregisterbehoerde/Ergaenzungsregister.html.
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(Dies ist eine Pflichtfrage.)

Bitte laden Sie das Unterschriftenblatt hier hoch.

Anmerkung: Das Unterschriftenblatt dient dem Nachweis der zeichnungsberechtigten Person.
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Falls die Zeichnungsberechtigten nicht ident sind mit den im Vereinsregister/Firmenbuch angegebenen Personen: Bitte laden Sie die Bestätigung der Zeichnungsberechtigten hoch.

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(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Bitte laden Sie hier Ihre KSV-Abfrage hoch.

KSV-Fragen können über folgendes Portal erfolgen: Bonitätsprüfung über Unternehmen | KSV1870

Die Kosten für die KSV-Abfrage sind vom Antragsteller selbst zu tragen.

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