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Selbstauskunft zur Peer-Tätigkeit

Sehr geehrte Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich,

Die Qualitätssicherungsverordnung (QSVO) verlangt, dass 10% der Ordinationen kollegial von Peers (ehemals Qualitätssicherungsbeauftragten) besucht werden. Mit dem neuen Erlass der QSVO 2024 stehen einige Änderungen bevor, auch für die Weiterbildung der Peers. Die Peer-Tätigkeit ist jederzeit freiwillig.

Bitte nehmen Sie sich drei Minuten für die nachfolgende Selbstauskunft, um uns die weitere Planung eines Peer-Workshops zu erleichtern.

Vielen Dank im Voraus!